Hausordnung & AGB
Ferienwohnung „Königin der Alpen“ im Chalet Bluemli
Liebe Gäste, wir begrüßen Sie herzlich und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt. Damit Sie und andere Gäste Ihren Urlaub genießen können, ist die folgende Hausordnung erstellt worden, die wir Sie bitten einzuhalten.
1. Im gesamten Haus gilt absolutes Rauchverbot, auch E-Zigaretten! Sollte dennoch von Ihnen geraucht werden, so behalten wir von der Kaution 400 CHF für erhöhte Reinigungskosten ein.
2. Die Räume sind sauber zu halten und regelmäßig zu lüften.
3. Möbel aus der Inneneinrichtung dürfen nicht ins Freie getragen werden.
4. Die sich in dem Ferienhaus befindlichen Gegenstände jeglicher Art stehen im Eigentum des Hausbesitzers und sind den jeweiligen Mietern lediglich zur Verfügung gestellt. Bei Mitnahme von Gegenständen werden diese dem Mieter zzgl. eines Bearbeitungsentgeltes in Rechnung gestellt.
5. Keine Haustiere!
6. Veranstaltungen/Partys sind nicht gestattet!
7. Die Ferienwohnung ist für eine bestimmte Anzahl von Gästen zugelassen. Sollten Sie mit mehr Gästen als die bei der Anmeldung angegeben in der Wohnung wohnen wollen, so sind diese beim Vermieter unverzüglich anzumelden.
8. Sie als unser Gast verpflichten sich, die Wohnung sowie die Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel in der Wohnung und mit den vermieteten Gegenständen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
9. Abfälle dürfen nicht in Toiletten oder sonstige Abflüsse geworfen werden. Sie sind in die dafür bestimmten Müllgefäße zu geben. Die Abfalltrennung ist entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. In Wasch- und Toilettenbecken dürfen Gegenstände, die zu einer Verstopfung führen können, nicht entleert werden.
Lärmschutz
Die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt als Nachtruhezeit. In dieser Zeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Ruhe zu stören.
Die gesetzlichen Lärmhöchstgrenzen, insbesondere für die Nachtruhezeit, sind einzuhalten. Als Richtwert sollte die normale Zimmerlautstärke in diesen Zeiten nicht überschritten werden.
Sollten sie sich außerhalb des Gebäudes befinden, z.B. auf der Terrasse, ist Zimmerlautstärke einzuhalten.
Anhaltende und/oder mehrfache Ruhestörung, z.B. aufgrund von Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft, berechtigt zur fristlosen Kündigung und der Erteilung eines Hausverbots. Eine Rückerstattung von Teilen des Mietpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Haftung und Meldung von Störungen / Schäden
Störungen jeglicher Art sind sofort an den Vermieter zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten.
Autorisierten Mitarbeitern ist Zugang zu den Häusern zwecks Reparaturarbeiten und Instandhaltung zu gewähren.
Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten.
Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden beim Verwalter/Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für die Schäden.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich dem Verwalter gemeldet werden, sind ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden die dem Mieter durch die Benutzung der Wohnung oder durch Einrichtungsgegenstände entstehen.
Darüber hinaus wird keine Haftung für Unfälle übernommen.
Der Vermieter ist von jeglicher Sorgfaltspflicht für Kinder von Mietern entbunden.
Für alle vom Mieter eingebrachten Wertgegenstände wird keinerlei Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Wertgegenstände im Safe auf zu bewahren!
Die Mieter tragen während der gesamten Mietzeit die Verantwortung für das Objekt.
Verschließen Sie beim Verlassen der Wohnung alle Fenster und Türen. Schließen sie die Wohnungstür und die Garage immer ab.
Wir übernehmen bei Einbruch oder Diebstahl keine Haftung! Die Mieter haften gesamtschuldnerisch.
Anreise 16:00 -22:00 Uhr (Sie würden gerne früher oder später anreisen? Fragen Sie gerne nach)
Abreise bis 10 Uhr
Am Abreisetag bitten wir Sie, das Haus besen-rein zu übergeben. Besen-rein bedeutet,
• dass die Böden gefegt oder komplett abgesaugt sind,
• dass sämtlicher Müll (u.a. Mülleimer Küche, Hygieneeimer in allen Bädern etc.) in den im Einfahrtsbereich (Mülltonne auf der Hauptstraße) stehenden Mülltonnen deponiert ist,
• die Arbeitsplatten in der Küche sowie die Tische im Innen- und Außenbereich abgewischt sind
• sämtliches Geschirr sowie Kochutensilien in den Schränken verstaut sind mit Ausnahme des Frühstückgeschirrs, welches in die Spülmaschine eingeräumt wurde und das die Spülmaschine bereits läuft.
Sollte das Haus nicht besenrein übergeben werden, so berechnen wir Ihnen
20,00 CHF
Bitte reinigen sie vor Ihrer Abreise die Grills (insbesondere die Roste) und den Backofen, sofern sie diese benutzt haben. Sollten sie die Grills bzw. den Backofen nicht reinigen,
so berechnen wir Ihnen
10,00 CHF pro Gerät.